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Medizinisches Cannabis in der Geschichte Mitteleuropas

Medizinisches Cannabis in der Geschichte Mitteleuropas

Cannabis war über viele Jahrhunderte die am häufigsten angebaute Heil- und Nutzpflanze. Im 19. Jahrhunderts galten Cannabis-Rezepturen als Allheilmittel und gehörten zu den am meisten verkauften Arzneimitteln. Dann wurde Cannabis von synthetischen Medikamenten vom Markt verdrängt und schließlich wegen seiner psychoaktiven Wirkungen sogar gesetzlich verboten. Seit einigen Jahren rückt die Heilpflanze wieder ins Blickfeld der Medizin

Hanf ist eine der ältesten Kulturpflanze der Welt. Vermutlich ursprünglich im Himalaya-Gebiet beheimatet, tritt die anspruchslose Pflanze ihren Siegeszug um die ganze Welt an. Um 500 n. Chr. breitet sich der Hanfanbau nach Mitteleuropa aus. Die Hanfsamen dienen vor allem als Nahrungsmittel, die Pflanzenfasern als Rohstoff für die Herstellung von Seilen, Segeln, Papier und Kleidung. Zahlreiche Funde und Quellen dokumentieren die Bedeutung von Hanf als Nutzpflanze.

Karl der Große beschreibt 812 in seiner Landgüterverordnung „Capitulare de villis vel curtis imperii“ die Organisation seiner Krongüter. Da es vorher – nicht zuletzt infolge von Karls Kriegen – immer wieder zu Versorgungsengpässen gekommen ist, wird darin alles deutlich geregelt. Die erste Land- und Wirtschaftsordnung des Mittelalters listet klar und deutlich auf, was im Haupthof und was in den Nebenhöfen alles produziert werden soll, wie viele Hühner, Kühe oder Ziegen vorhanden sein sollen. Im Kapitel LXX wird neben Themen wie Dreifelderwirtschaft, Herstellung von Malz, Anbau von Wein, Flachs, Hirse und Frühkohl auch die landwirtschaftliche Kultivierung von Hanf beschrieben.  

Kapitel LXX des Capitulare de villis vel curtis imperii
Abbildung: Kapitel LXX des Capitulare de villis vel curtis imperii

Cannabis in der Klostermedizin

Seit dem Frühmittelalter wird die Cannabispflanze, vor allem aber ihr Samen und das daraus gewonnene Öl, in Mitteleuropa zur Behandlung von Husten, Gelbsucht und Geschwülsten aller Art hoch geschätzt. Hebammen verwenden Hanfwickel um Leib und Fußgelenke zur Geburtserleichterung. Ein verbreiteter Brauch ist es auch, der germanischen Göttin Freya mit Hanfräucherungen zu huldigen. Vor diesem Hintergrund ist die Benediktinerin, Äbtissin, Dichterin und Komponistin und Hildegard von Bingen (1098–1179) aufgewachsen. Gegen jedes Zipperlein hat sie ein Kraut in ihrem Klostergarten – darunter natürlich Hanf. Die  Universalgelehrte gilt als diejenige, die das medizinische Wissen aus den alten Hochkulturen mit mittelalterlicher Volksheilkunde verband und für die Menschen zugänglich machte. Ihre naturkundlichen und medizinischen Schriften entstehen zwischen 1150 und 1160. Ihr Werk „Physica – Liber simplicis medicinae“ umfasst 2000 Rezepte aus Heilpflanzen sowie andere Heilmethoden. Darin erwähnt sie Cannabis als schmerzstillende und verdauungsfördernde Pflanze, außerdem empfiehlt sie Cannabis zur lokalen Behandlung von Geschwüren und Wunden. Weitere Anwendungsgebiete sieht sie bei rheumatischen und bronchialen Erkrankungen sowie bei Übelkeit und anderen Magenbeschwerden. Darüber betrachtet sie Cannabis als probaten Opiumersatz. Ihre Ausführungen zur Heilkunde wurden von Generation zu Generation weitergegeben. 

Noch im 14. Jahrhundert werden Hildegards Schriften in mühsamer Arbeit von gebildeten Mönchen und Nonnen in den Skriptorien der Klöster per Hand auf das teure aus Tierhäuten hergestellte Pergament geschrieben. Ein erster technischer Fortschritt ist die Einführung des Blockdrucks bzw. Holztafeldrucks, einer Erfindung aus China. Die Verbreitung der medizinischen Schriften beschleunigt sich nochmal gewaltig, als Johannes Gensfleisch (1400–1468), genannt Gutenberg, die herkömmliche Methode der Buchproduktion 1450 durch die Erfindung von beweglichen Lettern revolutioniert. Seit einigen Jahrzehnten gibt es zudem eine mitteleuropäische Papierproduktion: 1390 baut der Nürnberger Großhändler, Fabrikant und Ratsherr Ulman Stromer (1329–1407) die Gleißmühle an der Pegnitz in die Hadermühle (Hadern = Lumpen) um – es ist die erste „Papierfabrik” nördlich der Alpen. Als Ausgangsmaterial dienen Lumpen aus Hanffasern. Das vergleichsweise günstig hergestellte Hanfpapier löst das bislang gängige Pergament ab. Dies hat zur Folge, dass Nürnberg zu einem zentralen Ort der Papierproduktion wird. Neben Nürnberg entwickeln sich schon bald Ravensburg und Basel zu bedeutsamen Papierzentren.

unheiliges Sakrament und Hexenkraut
Abbildung: Gutenberg-Bibel

Verbot als unheiliges Sakrament und Hexenkraut

Die Geschichte hat bis jetzt gezeigt, wie vielseitig Cannabis einsetzbar ist: Die Samen dienen als Grundstoff für Nahrung und Öle, die Pflanzenfasern als Rohstoff für die Herstellung von Seilen, Segeln, Kleidung und Papier. Zudem ist Cannabis eine Heilpflanze mit großem Wirkungsspektrum. Eigentlich perfekt. Dummerweise kann man sich mit dieser Pflanze – genau genommen nur mit Exemplaren mit ausreichend hohen THC-Gehalt – auch berauschen. Und diese Eigenschaft hat Cannabis immer wieder aufs Neue in Verruf gebracht – erstmals im Mittelalter. 1484 verbietet Papst Innozenz VIII in der Bulle „Summis desiderantes affectibus“ die medizinische Verwendung von Cannabis. Als unheiliges Sakrament der Satansmesse schreibt er die Heilpflanze dem Hexenkult zu und zwingt sie und ihre Anwender in den Untergrund bzw. in die Verbannung. Heiler und Kräuterkundigen stellen ein potenzielles Ziel für Hexenverfolger dar. Ihnen drohen Folter und Tod.

Cannabis erlebt eine Renaissance

1532 holt der französische Renaissance-Schriftsteller François Rabelais (1494–1553) – er ist zugleich Benedektinermönch und Arzt – Cannabis im dritten Band seines Romanzyklus „Gargantua und Pantagruel“ aus dem Dunkel der Inquisition. Sicherheitshalber veröffentlicht Rabelais den Roman, in dem er zugleich Kirche, Staat und okkulte Mythen verspottet, unter dem Pseudonym Alcofribas Nasier. Cannabis versteckt er zusätzlich hinter dem Tarnnamen Pantagruelion. 

Einer anderer der in den dunklen Zeiten der Inquisition das Licht der Welt erblickt, ist der berühmte Paracelsus (1493–1541), mit bürgerlichem Namen Theophrastus Bombastus von Hohenheim. Er ist Arzt, Alchemist, Astrologe, Mystiker und Philosoph – ein typischer Vertreter der Renaissance, der Medizin und Naturwissenschaften seiner Zeit aufmischen sollte. Zahlreiche Krankenhäuser, Kliniken und Heilpraktikerschulen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz sind heute nach ihm benannt. Er stellt die antiken medizinischen Schriften, Autoritäten und Lehren infrage, spricht verächtlich von verstaubten Bücherweisheiten. Er hält seine medizinischen Vorlesungen nicht mehr in Latein, sondern auf Deutsch, um sie fürs „fürs gemeine Volk“ zu öffnen. Seine Karriere als Medizinprofessor und Stadtarzt von Basel endet ziemlich abrupt, als er die Schriften der Klassiker Hippokrates, Galen und Avicenna öffentlich verbrennt und dabei proklamiert: „Es ist verfehlt, in der Medizin sein Wissen vom Hörensagen und Lesen zu schöpfen!“ Statt auf überlieferte Rezepturen zu setzen, destilliert, sublimiert und extrahiert er Kräuter und experimentiert damit – deshalb gilt er als einer der Begründer einer naturwissenschaftlich orientierten Heilkunde und der Herstellung von chemisch definierten Arzneistoffen. Paracelsus muss sich wegen seiner Methoden mehrfach vor Gericht verantworten. So wird ihm der Vorwurf gemacht, er gebe seinen Patienten Gift. Teil seiner Verteidigung ist der berühmt gewordene Satz: „Alle Ding‘ sind Gift und nichts ohn’ Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding’ kein Gift ist.“ Oft wird die Aussage verkürzt zu „Nur die Dosis macht das Gift“ (lat. Sola dosis facit venenum). Auch Paracelsus erkennt den medizinischen Wert von Cannabis und empfiehlt ihn als Balsam zur Heilung von Kontrakturen. 

1539 veröffentlichte der deutsche Mediziner Hieronymus Bock (1498–1554), genannt Tragus, die erste Ausgabe seines Werks „Kreutterbuch“ mit illustrierter Beschreibung von Cannabis und dessen medizinischen Einsatzmöglichkeiten. 1550–1551 überarbeitet er das Werk unter dem Namen „New Kreutterbuch“ mit seinem Freund und Schüler Jacobus Theodorus Tabernaemontanus (1522–1590), bürgerlich Jakob Diether. Für den innerlichen Gebrauch, und zwar gegen trockenen Husten, verwendet das Schüler-Lehrer-Gespann Bock/Tabernaemontanus die Samen, das Kraut für Umschläge bei Hitze des Kopfes und der Glieder sowie bei Gicht.

Und dann ist da noch der Arzt und Botaniker Garcia de Orta (1500–1568), der Cannabis in den Fokus des medizinischen Interesses rückt. Um Verfolgungen durch die Inquisition zu entkommen, verlässt er 1531 Portugal für immer und reist nach Indien, wo er als Militärarzt, Leibarzt verschiedener Fürsten sowie als Gewürzhändler arbeitet. Sein großes theoretisches und praktisches Wissen veröffentlichte er 1563 in seinem Werk „Colóquios dos Simples e Drogas e Cousas Medicinais da Índia“. Darin behandelt er Krankheiten, die im Westen bis dato wenig bekannt sind, sich wegen der zunehmenden Reisetätigkeit aber nach und nach ausbreiten – vor allem aber beschreibt er deren Behandlung. Sie erfordert nämlich den Einsatz von Medikamenten, die bislang außerhalb der indischen Gebiete absolut unbekannt sind. Eine Rolle spielt Cannabis – als erster Europäer beschreibt Garcia de Orta in diesem Zusammenhang auch die psychoaktive Wirkung des indischen Hanfs. Das Buch setzte sich in Europa schnell durch und wurde zum Standardwerk der frühen europäischen Tropenmedizin.

Eines der ersten Mittel der Homöopathie

Während des 17. Jahrhunderts verschwindet das Interesse an den Kräuterbüchern allmählich und weicht im Zuge der Aufklärung einem zunehmend wissenschaftlich-medizinischen Ansatz. So beschäftigt sich der Arzt und Übersetzer Samuel Hahnemann (1755–1843) mit Cannabis. Als Erfinder der homöopathischen Lehre stets um eine möglichst niedrige, trotzdem aber heilende Dosis bemüh befindet er 1797, dass Cannabis eine wirksame Medizin ist, die durchaus größerer Beachtung wert sei. In Band 1 seiner „Reinen Arzneimittellehre“ beschreibt er ausschließlich Cannabis sativa. Er ist nämlich der Meinung, dass die Ähnlichkeit mit Cannabis indica erstaunlich sei, man könne also die Unterschiede vernachlässigen (nach Hahnemann hat es sich in der homöopathischen Arzneimittellehre allerdings eingebürgert, zwischen Cannabis sativa und Cannabis indica zu differenzieren). Nach dem Ähnlichkeitsprinzip entwickelte Samuel Hahnemann eine eigenständige Therapie, die auf wissenschaftlicher Erforschung beruhte. Insofern gehört auch er zu den Pionieren einer einer wissenschaftlichen Medizin.

„Reinen Arzneimittellehre“ beschreibt er ausschließlich Cannabis sativa. Er ist nämlich der Meinung, dass die Ähnlichkeit mit Cannabis indica erstaunlich sei, man könne also die Unterschiede vernachlässigen (nach Hahnemann hat es sich in der homöopathischen Arzneimittellehre allerdings eingebürgert, zwischen Cannabis sativa und Cannabis indica zu differenzieren). Nach dem Ähnlichkeitsprinzip entwickelte Samuel Hahnemann eine eigenständige Therapie, die auf wissenschaftlicher Erforschung beruhte. Insofern gehört auch er zu den Pionieren einer einer wissenschaftlichen Medizin.

Indisches Heilwissen bereichert europäische Schulmedizin

1839, knapp 300 Jahre nach dem Indien-Reisenden Garcia de Orta, verhilft der in Kalkutta stationierte irische Arzt William B. O’Shaughnessy (1809–1889) Cannabis mit seiner Studie „On the Preparation of the Indian Hemp or Gunja“ in der sich neu etablierenden Schulmedizin zum Durchbruch. O’Shaughnessy kompiliert das indische Volkswissen über die Pflanze und prüft ihre Wirkung erst im Tierversuch, dann an Menschen und schließlich an sich selbst. Er behandelt Rheumatismus, Starrkrampf, Delirium tremens, Cholera, Tollwut und Krämpfe mit Erfolg. Ihn fasziniert vor allem die krampflösende Wirkung des Cannabis.

Allheilmittel im 19. Jahrhundert

Um 1900 erreicht die Cannabis-Forschung ihren vorläufigen Höhepunkt. Merck in Darmstadt wird zum führenden Hersteller von Cannabis-Produkten: Mittel zur Bekämpfung von Schlaflosigkeit, Schmerzen, Husten, Tuberkulose, Neuralgien, Rheumatismus und Depressionen. Zur äußerlichen Anwendung wird Cannabis unter anderem bei Brandwunden und Muskelschmerzen verschrieben und auch bei Hühneraugen. „Da hilft nur Haschisch“, wirbt eine Anzeige für ein Hühneraugenmittel auf Cannabis-Basis. Ob also als Einreibung, als Tinktur zur inneren oder äußeren Anwendung, zum Essen, zum Trinken, später auch zum Schlucken in Pillenform – in jeder denkbaren Darreichungsform wird Cannabis als Universalheilmittel eingesetzt. Von der Wiege bis zur Bahre – kaum eine Gelegenheit und Krankheit, bei der er nicht ärztlich verordnet wird, obwohl die berauschende und Sucht erzeugende Wirkung bekannt ist. 

Cannabis wird zum meistverkauften Arzneimittel. Als „mildes Schlafmittel“ für Babys und Kleinkinder, als aufmunterndes Mittel für jedermann, als hustenlinderndes Mittel bei Tuberkulose und schließlich, um beim Deutsch-Französischen Krieg 1870–1871 Leistungsfähigkeit, Durchhaltevermögen und Kampfgeist der Soldaten zu stärken – oder damit sie die schlimmen Kriegserlebnisse besser verarbeiten können.

Bis zum Jahr 1872 ist der Konsum von Cannabis komplett unreguliert. Erst die Verordnung, betreffend den Verkehr mit Apothekerwaaren, erlassen vom ersten deutschen Kaiser Wilhelm I., bringt eine erste Regelung zu Cannabis in Deutschland. „Droguen und chemische Präparate“ – nein, Sie lesen richtig, das alles schreibt man damals tatsächlich so – dürfen der Verordnung nach ab sofort ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Es ist der erste Schritt in Richtung einer staatlichen Regulierung.

Man raucht Cannabis, aber eine Massendroge wird es nie

Auch das Rauchen von Cannabis ist populär, teils aus finanziellen Gründen, denn Tabak ist vergleichsweise teuer. Viele Bauern rauchen wild gewachsenem oder von ihnen kultivierten Hanf mit niedrigem Gehalt an THC. Cannabis zum Rauchen wird „Kraut“, „Orient“ oder „Knaster“ genannt, weil er beim Verbrennen so schön knastert. Auch „starker Tobak“, eine Hanf-Tabak-Mischung, findet viele Anhänger. Sie wird in Tabakläden verkauft, in Österreich Trafiken genannt. Die Tabakdosen dieser Zeit sind oft mit Rauchsprüchen dekoriert wie zum Beispiel „Misch nicht Orient mit Bier, sonst werden Deine Träume wirr“. 

Die beiden Wiener Großhandlungen Bruno Rabe und Philipp Röder lieferten „Indische-Zigaretten“ an Apotheken. Beworben als Heilmittel „aus Cannabis indica“stellte sich später heraus, dass diese Zigaretten fast zum Gesamtteil aus Blättern der giftigen Tollkirsche bestanden und nur zu einem Minimum aus dem beworbenen Cannabis-Kraut.

Abbildung: Zeitungsinserat für Cannabis-Zigaretten aus dem Jahr 1877

Abbildung: Zeitungsinserat für Cannabis-Zigaretten

Allmählich wird Tabak preislich günstiger, deshalb verliert das Hanfrauchen allmählich seine hohe Beliebtheit. In Künstlerkreisen und in Teilen der Oberschicht hat Cannabis jedoch weiterhin starken Zulauf. Besonders eine Zigarette namens „Nil“ trifft das Lebensgefühl vieler Menschen Anfang des 20. Jahrhunderts. Ab 1901 reiht sich die von der Österreichischen Tabakregie, der Vorläuferin der Austria Tabak, produzierte Zigarette mit einem Cannabis-Anteil von 8 Prozent in die Reihe anderer orientalischer Zigaretten mit geringem Cannabisanteil ein. Sie alle haben klingende Namen wie „Salem No. 6“, „Arabische Nächte“ oder „Harem“. Eine Massendroge jedoch wird Cannabis in Mitteleuropa nie.

Synthetische Arzneien verdrängen Cannabis 

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wird das Naturprodukt Cannabis zunehmend vom Markt verdrängt und zwar von synthetisch hergestellten Arzneien. Die chemische Struktur von Opiaten, Barbituraten und Salicylsäure haben die Chemiker und Pharmazeuten inzwischen geklärt. Aber die Struktur der wirksamen Bestandteile der Cannabis-Pflanze lässt sich zum damaligen Zeitpunkt trotz erheblicher Bemühungen nicht ermitteln. Medizinisches Cannabis verliert wegen fehlender Standardisierung und den damit einhergehenden Dosierungsproblemen an Bedeutung. 

Fortschritte in der modernen Cannabis-Forschung

Wie genau Cannabis wirkt, das war den Wissenschaftlern lange ein absolutes Rätsel. Erst 1964 gelingt es dem israelischen Wissenschaftler Raphael Mechoulam (geb. 1930), die wichtigste Substanz zu isolieren, Delta-9-Tetrahydrocannabinol, kurz: THC. Aber damit sind längst nicht alle Fragen geklärt. Drei weitere Jahrzehnte Forschung sind nötig, um eine Erklärung zu finden, was nach dem Konsum von Cannabis im Körper geschieht und worin die psychogenen Wirkungen von Cannabis liegen. Die Antwort einfach ausgedrückt: Im menschlichen Nervensystem befinden sich Cannabinoid-Rezeptoren, an denen die Wirkstoffe aus der Cannabispflanze andocken können. Und dass es diese Rezeptoren überhaupt gibt, liegt daran, dass der menschliche Körper in der Lage ist, selbst „Glückssubstanzen“ herzustellen. Das passiert zum Beispiel bei Anstrengung, Stress oder Schmerzen. Jogger kennen das Phänomen unter dem Begriff „Runner’s High“. Weil der Körper diese Wirkstoffe selbst herstellt, heißen sie Endocannabinoide, im Gegensatz zu von außen, also „exo“, zugeführten Substanzen. Die im Hanf vorkommenden Cannabinoide docken also an den gleichen Rezeptoren an wie die Endocannabinoide.

Es ist im Jahr 1992, als Mechoulam das erste körpereigene Cannabinoid entdeckt, er nennt es Anandamid, abgeleitet von dem Sanskrit-Wort für „Glückseligkeit“. Seither sind etliche weitere Endocannabinoide gefunden worden. Die Forschung läuft auf Hochtouren. 

Infokasten: Die Geschichte der Cannabis-Verbote 

1911–1912 droht Cannabis erstmal ein weltweites Verbot, dem er jedoch vorerst entkommen kann: In Den Haag findet die erste Internationale Opiumkonferenz (International Opium Convention) statt – sie geht als Startschuss für eine moderne Prohibitionspolitik in die Geschichte ein. 12 Länder nehmen damals teil – eingeladen waren 14, aber Österreich-Ungarn und die Türkei haben abgesagt. Die italienische Regierung bringt auf der Konferenz den Vorschlag ein, Cannabis den gleichen strengen Regelungen und Strafen zu unterwerfen wie Opium, Morphin und Kokain. Der Vorschlag wird abgelehnt. 12 Jahre später auf der zweiten Internationalen Opiumkonferenz in Genf 1924 bringt die ägyptische Regierung erneut einen Antrag auf Cannabis-Verbot ein – diesmal stößt der Vorschlag auf breitere Zustimmung. Unter der Bezeichnung Cannabis indica wird die „getrocknete Spitze der blühenden oder fruchttragenden weiblichen Stauden der Cannabis“ am 19. Februar 1925 in das Internationale Abkommen über die Betäubungsmittel aufgenommen. Das Abkommen bringt Deutschland, Österreich und die Schweiz, die bis dahin keinen Handlungsbedarf bezüglich Cannabis gesehen haben, in eine Zwangslage. Die internationale Gemeinschaft erwartet von ihnen, „wirksame Gesetze oder Vorschriften zu erlassen, um Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Vertrieb, Ausfuhr und Verwendung der Stoffe […] ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu beschränken.“ 1925 erlässt der Schweizer Bund das erste schweizerische Betäubungsmittelgesetz. Dem Gesetz unterstellt sind Opium und Kokain sowie deren Alkaloide, nicht aber Cannabis (1951 wird das Schweizer Gesetz verschärft; Cannabis fällt fortan mit unter das Verbot). 1929 erlassen schließlich auch Deutschland und Österreich ein Gesetz, das Cannabis unter Strafe stellt – der Todesstoß für Cannabis als Medizin, als Rauchdroge, teils auch als Nutzpflanze. 

Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961, in Österreich Einzige Suchtgiftkonvention, engl. Single Convention on Narcotic Drugs, franz. Convention unique sur les stupéfiants, ersetzt diverse seit der ersten Internationalen Opiumkonferenz 1912 in Den Haag beschlossene internationale Übereinkommen. Es bindet über 180 Staaten und bestimmt teilweise direkt nationale Suchtgiftgesetze. Doch wieder dauert es Jahre, bis alle Länder die Forderungen tatsächlich erfüllen. Die Schweiz ratifiziert das Abkommen am 23. Januar 1970, Deutschland am 3. Dezember 1973, Österreich erklärt seinen Beitritt am 13. Dezember 1978.

Die Folgen des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel bedeutet für alle drei Länder im Kern das Gleiche: Anbau, Handel, Kauf und Besitz von Cannabis sind strafbar. Seitdem gibt es immer mal wieder kleinere Gesetzeskorrekturen. Teils können zum Beispiel Schwerkranke nach der Verschreibung durch einen Arzt und Antragstellung bei der Krankenkasse Cannabis bzw. cannabisbasierte auf Rezept in der Apotheke bekommen. Hier bitte Links setzen zu Cannabis auf Rezept in Deutschland, Schweiz, Österreich.

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